Hintergrund3
Formaler Ablauf der Therapie

Praxis für Psychotherapie

 Sabine Brettmann

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Formaler Ablauf der Therapie
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Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie im Zweifelsfall bitte vorher, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Die notwendigen Formalitäten können bei verschiedenen Versicherungen und Tarifen erheblich voneinander abweichen. Grundlage der Berechung des Honorars ist die Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten (GOP).
 
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bringen Sie bitte zum ersten Termin und zu Beginn jedes neuen Quartals ihre Versichertenkarte mit.
 
In den ersten Sitzungen, den so genannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde" (bis zu 3 Termine á 50 min )wird abgeklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt (was Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist) und wenn ja, welche Behandlung angezeigt ist. Falls keine Störung mit Krankheitswert vorliegt oder die Behandlung in meiner Praxis nicht angezeigt oder möglich ist bzw. von Ihnen nicht gewünscht wird, endet der Prozess hier. Gegebenenfalls kann ich Ihnen Empfehlungen für weitere Anlaufstellen geben. Falls eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist, gibt es noch weitere 2 (probatorische) Sitzungen zum Kennenlernen und Entwickeln des Behandlungsplans, spätestens nach diesen Stunden wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt, in der Regel zunächst als Kurzzeit- Therapie (KZT 1 und 2, jeweils 12 Stunden), welche bei Bedarf schrittweise bis auf ein Maximum von 80 Stunden verlängert werden kann. Teil des Antrags ist die Bestätigung eines Arztes, bei dem Sie sich in Behandlung befinden (der so genannte Konsiliarbericht), aus der hervorgeht, dass keine körperlichen Gründe gegen die Aufnahme einer Psychotherapie sprechen.
 
In den meisten Fällen findet ein Termin einmal in der Woche statt. Dieser dauert 50 Minuten. Gegen Ende der Therapie ist es in vielen Fällen sinnvoll, die Abstände zu vergrößern.